Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 241 Rente wegen Erwerbsminderung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/241#abs-1 (1) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240), in dem Versicherte für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben müssen, verlängert sich auch um Ersatzzeiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/241#abs-2 (2) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) sind für Versicherte nicht erforderlich, die vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, wenn jeder Kalendermonat vom 1. Januar 1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) mit
(Anwartschaftserhaltungszeiten) belegt ist oder wenn die Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) vor dem 1. Januar 1984 eingetreten ist. Für Kalendermonate, für die eine Beitragszahlung noch zulässig ist, ist eine Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten nicht erforderlich.
Wird zitiert von 164 Entscheidungen zu § 241 SGB VI →
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Nach Gewicht
- BSG, 05.04.2000 – B 5 RJ 50/98 RGesetzliche Rentenversicherung: Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bei unterlassener Beratung über freiwillige Beiträge zur Anwartschaftserhaltung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- LSG NRW, 23.02.2018 – L 14 R 758/16
- LSG Hessen, 04.08.2017 – L 5 R 397/14Zitiert von 2
- BSG, 17.08.2000 – B 13 RJ 87/98 RGesetzliche Rentenversicherung: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Beratungspflichten zum Anwartschaftserhalt bei Rückkehr eines ausländischen Versicherten in sein Heimatland KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BSG, 11.05.2000 – B 13 RJ 19/99 RZitiert von 6
- LSG Hessen, 26.10.2012 – L 5 R 323/11Zitiert von 9
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 13.02.2026 – L 21 R 853/22
- SG Landshut, 15.01.2026 – S 6 R 266/23
- LSG Baden-Württemberg, 01.12.2025 – L 10 R 849/25
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